Betroffenenanfrage
Betroffenenanfrage gem. Art. 15 DSGVO
Art. 15 DSGVO regelt, dass betroffene Personen ein Recht auf Informationen haben und damit Unternehmen zur Auskunftserteilung auffordern können.
Um ihre Informationsrechte geltend zu machen, können Sie als betroffene Personen eine sogenannte Betroffenenanfrage stellen und zunächst eine Bestätigung darüber einfordern, ob ein Unternehmen überhaupt personenbezogene Daten zu ihrer Person verarbeitet. In weiterer Folge können Sie auch Hintergrundinformationen zur Verarbeitung Ihrer Daten anfordern.
Beachten Sie bitte, dass wir bei Bedarf zusätzliche Informationen zur Bestätigung Ihrer Identität anfordern werden.
Die Betroffenenanfrage erfasst jedoch nicht nur das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, sondern kann u. a. auch folgende Betroffenenrechte berühren:
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO)
- Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Art. 19 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO)
- Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Art. 22 DSGVO)
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier hitcom.de/datenschutz